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Unsere Hilfen zur Erziehung

Dies sind unsere pädagogischen und familiensystemischen Beratungen und Methoden rund um das Familiensystem.

Im Rahmen von ambulanten und flexiblen Hilfeformen, die sich am individuellen Hilfebedarf der aufsuchenden Kinder, Jugendlichen und deren Familien orientieren, werden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Jugendämtern und den Familien unterschiedliche Hilfeformen konzipiert und durchgeführt.

Bei der Betreuung der Familien steht der Aufbau und die Stärkung von Selbsthilfepotentialen der Kinder, Jugendlichen und deren Eltern im Mittelpunkt der Zusammenarbeit.

Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern, Stiefeltern und/oder Personensorgeberechtigte, die durch Entwicklungs- und Erziehungsprobleme in ihrem Zusammenleben besonders beeinträchtigt sind und die zur Bewältigung ihrer Probleme Beratung und Unterstützung suchen.

Im Mittelpunkt dieser Hilfeform steht die Einzelbetreuung und Beratung des jungen Menschen; dabei wird seine Familie und das soziale Umfeld einbezogen.

Der Erziehungsbeistand unterstützt Kinder und Jugendliche

► in ihrer Persönlichkeitsentwicklung,

► bei der Stärkung ihres Selbstbewusstseins,

► bei der ICH-Stärkung und

► in ihrer Beziehungsfähigkeit (sozialpäd. Beratung zur Konflikt- und Krisenbewältigung).

Clearing ist eine Hilfe für Familien, Teilfamilien und Jugendliche, die eine Krisensituation nicht durch eigene Ressourcen klären und bewältigen können.

► Klärung einer aktuellen Krisensituation

► Ressourcen- und familiensystemische Sichtweise auf die familiäre Krise

► Klärung der Beziehungen und Wechselwirkungen der Beteiligten

► Gemeinsame Erarbeitung von alternativen Handlungs- und Lösungsstrategien

Clearing kann individuell oder auf Anregung und Beauftragung des Jugendamtes oder nach einer familiegerichtlich erteilten Auflage durchgeführt werden.

Die gesetzliche Grundlage wird im § 1684 BGB (Umgang des Kindes mit seinen Eltern) und im §1685 BGB (Umgangsrecht der Großeltern, Geschwister, Stief- und Pflegeeltern) geregelt.

Es ist ein Angebot zur Regelung und Umsetzung des Umgangsrechts und die Hilfe bei hochstrittigen oder problembelasteten Trennungen und Scheidungen.

Der Begleitete Umgang ermöglicht es Kindern, auch in schwierigen Situationen mit beiden Eltern Kontakt zu halten.

Er ist auch eine Möglichkeit zur Kontaktanbahnung bei Kindern, die einen Elternteil schon längere Zeit nicht gesehen haben.

Mediation ist ein Verfahren, um Konflikte selbstverantwortlich mit Hilfe eines neutralen Dritten, des Mediators oder der Mediatorin, zu regeln.

Sie selbst bestimmen, über welche Themen Sie sprechen möchten und welche Probleme Sie für die Zukunft regeln wollen. 

Mediation bietet sich zur Konfliktregulierung in vielen Bereichen an, wie zum Beispiel bei:

► Trennung und Scheidung

► Eltern-Jugendlichen-Mediation

► Konflikten in Adoptiv- und Pflegefamilien

► Konflikten im Team

Das systemische Rückführungskonzept ist ein ambulantes Angebot gem. § 27 ff SGB VIII, welches in Kombination und Kooperation mit unterschiedlichen Jugendhilfeträgern durchgeführt wird.

Grundsätzliches Ziel des systemischen Rückführungskonzepts ist es, Kinder und Jugendliche, die in einer außerfamiliären Maßnahme der Jugendhilfe untergebracht sind, zurück in das ursprüngliche Familiensystem zu führen und nachhaltig zu integrieren.

Die Familie erhält eine intensive pädagogische Unterstützung, um neue Lösungs- und Handlungsalternativen im Umgang miteinander zu entwickeln, die weitere Beziehungsabbrüche vermeiden sollen.

► Entwicklung und Verfestigung der elterlichen Kompetenz

► Weitergehende Sicherung und Stabilisierung des Familiensystems

► Integration des zurückgeführten Kindes/Jugendlichen in seine Familie

Aufsuchende Familientherapie (AFT) ist familiensystemisch orientiert und betrachtet familiäre Konflikte, Krisen und Erziehungsschwierigkeiten als Wechselwirkungsprozesse. Sie richtet ihren Blick dementsprechend auf das Zusammenspiel aller beteiligter Familienmitglieder.

Im therapeutischen Prozess werden neue Sichtweisen und konstruktive Lösungsideen erarbeitet, die die Ressourcen der Familie wieder wirksam werden lassen und Grundlage für die Entwicklung erfolgreicher neuer Handlungsmuster sind.

Familientherapie ist anzeigt z.B. bei:

► Erziehungsproblemen

► Partnerschaftskonflikten, die sich auf die Situation der Kinder auswirken

► Krisen durch Trennung, Scheidung oder Tod

► psychischen oder psychosomatischen Erkrankungen

► Gewalt in der Familie

Sie dient u.a. der Vermeidung von Fremdunterbringungen bzw. Vorbereitung und Begleitung einer Rückführung in die Familie

Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe gem. § 35 a, wenn ihre diagnostizierte seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von der für ihr Lebensalter typischen Entwicklung abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder sie von einer solchen Beeinträchtigung bedroht sind.

Ziele:

► Gemeinsames Erarbeiten von individuellen Zielen

► Vorhandene Ressourcen erkennen und nutzen

► Förderung und Unterstützung von Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit

► Unterstützung und Beratung beim Aufbau sozialer Kontakte

►Kooperation mit anderen Institutionen und Fachdiensten

Die Betreuung, Begleitung und Unterstützung der jungen unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten richtet sich nach dem individuellen Bedarf jedes Einzelnen:

► Unterstützung bei der Integration

► Unterstützung und Befähigung bei der individuellen Entwicklung
     (persönliche, schulische und berufliche Entwicklung)

► Unterstützung und Beratung bei der Verselbstständigung

► Unterstützung und Begleitung im Asyl-Verfahren